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Der Tropechopf haftet unter keinen Umständen für Schäden oder Unfälle jeglicher Art, welche der Käufer durch seine Aktivität ausübt oder durch seine Fahrlässigkeit entstehen. Sogenannte Blankwaffen mit Klingen (geschliffen oder ungeschliffen), welche länger als 30cm sind, unterstehen nicht dem schweizerischen Waffengesetz. Sämtliche Messer und Schwerter sind nur in der Schweiz und in Liechtenstein lieferbar.
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